Dipl.-Ing. Peter Sartorius

  • Dipl. Ing.
  • Patentanwalt
  • European patent Attorney
  • European Trademark Attorney

Herr Sartorius kann auf mehr als 30-jährige Erfahrung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in der Industrie einige Jahre in Leitungsfunktion zurückblicken. Seine Fachgebiet ist der allgemeiner Maschinenbau, darunter insbesondere KFZ-Technik, Verbrennungsmotoren, Getriebe, Hydraulik, Anlagenbau und Medizintechnik. Dabei bearbeitet er alle Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes mit den Schwerpunkten:

– Anmeldeverfahren, Einspruchs- und Widerspruchsverfahren
– Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren
– Verletzungsverfahren von Deutschen und Europäischen Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern   und Marken sowie Schutzrechts-Bewertung
– Lizenzangelegenheiten; Arbeitnehmer-Erfinder-Recht und Erfinder-Vergütung.

Sprachen

Deutsch, Englisch

Mitgliedschaften

Herr Sartorius ist Mitglied der Deutschen Patentanwaltskammer, der VPP, des EPI und der FICPI.

Publikationen

BGH, Urt. vom 19. November 2002
EPÜ Art. 52 Abs. 1,56 – Ankerwickelmaschine
X ZR 121/99 (BPatG)

Die Lösung eines technischen Problems kann nicht als erfinderisch gelten, wenn der Fachmann aufgrund seiner allgemeinen Kenntnisse ohne weiteres zu dieser Lösung gelangen konnte, auch wenn hierfür mehrere gedankliche Schritte erforderlich waren.

(Nichtamtlicher Leitsatz)
Anmerkungen zum BGH Urteil in
Mit. 2004 S.69-70