Gebrauchsmusterrecht

Das Gebrauchsmuster wird oft als eine Alternative zu einem Patent angesehen. Vielmehr handelt es sich hierbei oft um ein strategisches Mittel, schnell über ein durchsetzbares Schutzrecht zu verfügen. Das Gebrauchsmuster verleiht dem Inhaber die gleichen Rechte wie ein erteiltes Patent. Im Gegenteil zu einem Patent können in einem Gebrauchsmuster jedoch keine Herstellungs- oder Arbeitsverfahren geschützt werden. Außerdem beträgt die Laufzeit eines Gebrauchsmusters nur zehn Jahre und ist somit kürzer als bei einem Patent. Die Aufrechterhaltungsgebühren fallen wie bei einem Patent auch ab dem dritten Jahr an.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Patent und Gebrauchsmuster ist, dass es sich bei dem Gebrauchsmuster um ein ungeprüftes Registerrecht handelt. Das heißt, das Gebrauchsmuster wird nach Anmeldung lediglich auf formale Erfordernisse hin geprüft und anschließend in die Gebrauchsmusterrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Sie erhalten also innerhalb einer kurzen Zeitspanne ein durchsetzbares Schutzrecht, aus dem Sie im Fall einer Verletzung des Gebrauchsmusters gegen den Verletzer gesetzlich vorgehen können. Ein Gebrauchsmuster kann aus einer anhängigen Patentanmeldung abgezweigt werden, um bereits während dem Prüfungsverfahren aus dem noch nicht erteilten Patent Schutzrechte geltend zu machen und eigene Interessen zu schützen.

Somit kann ein Gebrauchsmuster oftmals als Ergänzung zum Patent angesehen werden. Eine Erfindung (ein Anmeldetext) kann am gleichen Tag als Patent (z. B. Europäisches Patent) und deutsches Gebrauchsmuster angemeldet werden, so dass dem Anmelder bereits nach kurzer Zeit (circa 6 Monaten) in Deutschland ein durchsetzbares Schutzrecht zur Verfügung steht.

Ein weiterer Vorteil des Gebrauchsmusters ist die Regelung bezüglich der Neuheitsschonfrist des Gebrauchsmusters. Ist die Erfindung bereits vor dem Anmeldetag des Gebrauchsmusters veröffentlicht, so steht diese einer Gebrauchsmusteranmeldung nicht entgegen, sofern die Anmeldung innerhalb eines halben Jahres nach der Veröffentlichung erfolgte.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in einer Vielzahl von technischen Gebieten im Bereich des Gebrauchsmusterschutzes und dessen Durchsetzung. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Gebrauchsmusteranmeldung aus, führen Sie durch das Eintragungsverfahren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schutzrechte gegen Wettbewerber.