Arbeitnehmererfinderrecht

Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt die Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer über die patentfähigen technischen Erfindungen. Alle Erfindungen, die im Rahmen einer Arbeitnehmertätigkeit gemacht werden, sind Arbeitnehmererfindungen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt verfügt über eine Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen, die im Fall einer Streitigkeit über eine Erfindung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer entscheidet.

Obwohl die Erfindungen von dem Arbeitnehmer gemacht werden, kann der Arbeitgeber das Recht, die Erfindung in Anspruch zu nehmen, besitzen, falls diese in einem engen Bezug zu der Tätigkeit des Arbeitsnehmers für den Arbeitsgeber steht. Hat der Arbeitgeber kein Interesse an der Erfindung oder ist sie nicht im Tätigkeitsgebiet des Arbeitgebers angesiedelt, so wird diese freigegeben und der Arbeitnehmer kann allein über die Erfindung entscheiden. Behält der Arbeitgeber die Erfindung, so hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Vergütung, die durch Vergütungsrichtlinien für Arbeitnehmererfindungen geregelt wird.