Lizenzvertragsrecht

Um die Schutzrechte von Dritten nutzen zu können, kann eine Lizenz von dem Schutzrechteinhaber erworben werden. Neben dem Verkauf der Schutzrechte stellt die Lizenz eine weitere Alternative zur Verwertung der eigenen Schutzrechte.

Eine Lizenz ist im Wesentlichen ein Nutzungsvertrag, der eine Nutzung der Schutzrechte durch Dritte und die Gegenleistung regelt. Wir arbeiten für Sie einen Lizenzvertrag aus und führen auch in Ihrem Namen die Verhandlungen mit der Gegenseite.