Wenn ein europäisches Patent angemeldet, geprüft und erteilt wird, müssen während des üblicherweise mehrere Jahre andauernden Verfahrens verschiedene Unterlagen eingereicht und Anträge gestellt werden. Dabei müssen häufig auch Amtsgebühren eingezahlt werden.

Alle zwei Jahre führt das Europäische Patentamt eine ab dem 1. April wirksam werdende Anpassung der Amtsgebühren durch. Auch in diesem Jahr werden viele Amtsgebühren angepasst und dabei üblicherweise angehoben.

Allerdings führt das Europäische Patentamt erstmals auch eine neue finanzielle Unterstützung ein, mit der kleine Unternehmen, einzelne Personen oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, bzw. Hochschulen und Universitäten gefördert werden sollen. Anmelder, welche in eine dieser Kategorien fallen, können während des gesamten Verfahrens für viele Amtsgebühren eine Ermäßigung in Anspruch nehmen, sofern nicht mehr als 5 europäische Patentanmeldungen in den letzten 5 Jahren eingereicht wurden. Die Ermäßigung beträgt üblicherweise 30% der anfallenden Amtsgebühren. Von der Anmeldung bis hin zur Erteilung eines europäischen Patents können damit mehrere Tausend Euro Gebühren eingespart werden.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Allerdings setzt das Europäische Patentamt voraus, dass der Anmelder nicht nur bei der Einreichung der europäischen Patentanmeldung, sondern bei jeder Gebührenermäßigung, die er in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen für die Gebührenermäßigung erfüllt. Sollte sich herausstellen, dass für eine Amtsgebühr unberechtigterweise eine Ermäßigung in Anspruch genommen wurde, führt dies regelmäßig zum vollständigen Verlust der europäischen Patentanmeldung. Wir beraten Sie gerne, ob Sie die Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung erfüllen, und unterstützen Sie während des gesamten Anmelde- und Erteilungsverfahrens.