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Ähnlich wie in das sprichwörtliche Rom, so führen auch viele Wege zu einem Patent. Am Beispiel eines sauerländer Mittelständlers wollen wir einen dieser Wege aufzeigen.

Die PETec GmbH aus Remblingshausen entwickelt und fertigt seit 2019 ergonomisch anpassbare Arbeitstische für den professionellen Einsatz. Dabei setzt PETec auf einen Systembaukasten, der auf mehrere standardisierte Grundmodelle aufbaut, die vom Kunden umfangreich individualisiert werden können. Durch die Verwendung spezieller Getriebe- und Antriebsanordnungen ist PETec in der Lage höhenverstellbare, schwenkbare, drehbare und kippbare Arbeitstische zu realisieren, die Tragfähigkeiten von über 3 Tonnen aufweisen können.

Bereits im Jahr 2018 hatte einer der Geschäftsführer von PETec, Herr Christian Plett, ein Gebrauchsmuster angemeldet, das einen höhenverstellbaren Schwerlasttisch zum Gegenstand hatte. Im Zuge der Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung des Produktportfolios von PETec stellte sich irgendwann die Frage, welche Aspekte der neu entwickelten Tische überhaupt noch unter den Schutz des ursprünglichen Gebrauchsmusters fielen.

Mit dieser Frage wendete sich PETec Ende 2020 an Habermann IP und vereinbarte einen Vor-Ort-Termin mit Herrn Dr. Clever, unserem Büroleiter in Meschede. Im Zuge der persönlichen Beratung stellte sich heraus, dass einige der neu entwickelten Arbeitstische technische Merkmale aufweisen, die von dem bestehenden Gebrauchsmuster nicht umfasst sind und die für sich genommen patentfähig sein könnten. Im Beratungsgespräch kristallisierte sich auch heraus, dass PETec seine Arbeitstische europaweit vertreibt, sodass ein auf Deutschland beschränkter Schutz mittelfristig unzureichend wäre. Um vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten eine möglichst aussagekräftige und kostengünstige Recherche zum Stand der Technik zu erhalten, hat Herr Dr. Clever vorgeschlagen, zunächst eine Patentanmeldung in Luxemburg einzureichen.

Was zunächst ungewöhnlich erscheinen mag, hat ganz handfeste praktische Vorteile. So wird die Recherche nach bekanntem Stand der Technik zur Beurteilung der Patentfähigkeit der Erfindung für das Luxemburger Patentamt vom Europäischen Patentamt (EPA) durchgeführt und zwar nach den gleichen Vorgaben und Maßstäben, wie das auch für eine europäische Patentanmeldung der Fall wäre. Weiterhin können Patentanmeldungen in Luxemburg auf Deutsch eingereicht werden, sodass keine Übersetzungskosten anfallen. Ebenfalls vorteilhaft ist, dass die Kosten für die Anmeldung in Luxemburg verhältnismäßig gering sind. Über den luxemburgischen Weg erhält man so für den Bruchteil der Kosten eine Recherche des EPA, auf deren Grundlage dann entschieden werden kann, ob innerhalb der Prioritätsfrist von 12 Monaten das Verfahren in weiteren Ländern fortgeführt werden soll.

In diesem konkreten Fall war das Rechercheergebnis so positiv, dass sich PETec dazu entschieden hat, die Priorität der luxemburgischen Patentanmeldung für eine PCT-Anmeldung in Anspruch zu nehmen. Falls Sie Beratung zu Ihrer individuellen Schutzrechtsherausforderung suchen, beraten wir Sie gerne an unseren Standorten Meschede, Darmstadt und Wiesbaden sowie bei Ihnen vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.

Dieser Beitrag wurde im Südwestfalen Manager veröffentlicht.