Der Erfolg von Unternehmen beruht häufig auf einem Informationsvorsprung gegenüber den Mitbewerbern. Ein wertvoller Wissensvorsprung kann beispielsweise eine sich kurzfristig ergebende Absatzmöglichkeit betreffen. Längerfristig wertvolle Informationen können unter anderem die Konstruktionszeichnungen eines Ingenieurbüros, die Lieferanten- und Kundenlisten eines international agierenden Einkaufsunternehmens, ein spezielles Härtungsverfahren eines Stahlproduzenten, Programmcode eines Softwareproduzenten oder Ähnliches sein.
Mit dem am 26. April 2019 in Kraft getretenen „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ soll ein wirksamer Schutz unter anderem auch solcher Informationen für Sie ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Informationen als Geschäftsgeheimnis im Sinne des Gesetzes gelten. Dabei ist zu beachten, dass nur solche Informationen ein Geschäftsgeheimnis darstellen können, für welche Sie den Umständen nach angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen haben.
Durch das jetzt geltende Gesetz wird allerdings auch das sogenannte „reverse engineering“ erlaubt. Ein auf diese Weise legal erlangtes Geschäftsgeheimnis darf durch Ihren Mitbewerber genutzt werden, wenn keine weiteren Rechte, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster usw. bestehen.
Ob und wie Ihre Informationen als Geschäftsgeheimnis geschützt werden können, oder ob es eventuell sinnvoll ist, beispielsweise ein Patent anzumelden, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden. Wir beraten sie unkompliziert und erarbeiten mit Ihnen eine umfassende Strategie zum Schutz Ihres geistigen Eigentums.