Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen – WIPANO
Nachdem das Thema unseres letzten Artikels ein europäisches Förderprogramm für nichttechnische Schutzrechte war, wollen wir Ihnen diesmal das WIPANO – Programm des Bundes vorstellen, das Unternehmen beim Erlangen von Patenten und Gebrauchsmuster unterstützt.
Die Innovationkraft Deutschlands gründet maßgeblich auf kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie Startups. Sie sind oft von Nachahmungen betroffen die häufig schon kurz nach der Einführung neuer und innovativer Produkte im Markt auftauchen. Patente und Gebrauchsmuster bieten Schutz für technische Innovation, werden jedoch zu oft als wirkungslos und zu teuer angesehen und deshalb gescheut.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt hier an und unterstützt insbesondere KMU bei der Erlangung von technischen Schutzrechten durch das WIPANO – Programm. Im Rahmen des Programms können zuwendungsfähige Ausgaben anteilig bis zu 50 % gefördert sowie qualifizierte und erfahrene Fachleute, wie beispielsweise Patentanwälte, mit dem Schutz Ihres geistigen Eigentums beauftragt werden.
Förderfähig sind Patent- sowie Gebrauchsmusteranmeldungen bis zu einem Betrag von € 16.600 über einen Zeitraum von zwei Jahren. Die förderbaren Leistungen sind in fünf aufeinander aufbauende Leistungspakete (LP) unterteilt:
LP1 – Beratung und Prüfung der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik
LP2 – Prüfung der Erfindung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit
LP3 – Beratung und Entwicklung der Schutzrechtsstrategie
LP4 – Schutzrechtsanmeldung inklusive Amtsgebühren sowie Patentanwaltsleistungen
LP5 – Aktivitäten zur Verwertung der Erfindung
Wir von Habermann IP unterstützt Sie gerne bei allen Fragen zum WIPANO-Förderprogramm und begleiten Sie bei der Antragsstellung sowie darüber hinaus bei sämtlichen Fragenstellungen zu Ihren Schutzrechten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.