Die Marke APPLE des US-Technologieunternehmens Apple Inc. zählt zu einer der bekanntesten und wertvollsten Marken der Welt. Neben bekannten Produktbezeichnungen wie IPhone oder IPad sind für Apple aber auch ganz andere Markenzeichen wie beispielsweise verschiedene Icons geschützt.
Nach der erfolgreichen Eintragung einer Marke sollte die Marke markenmäßig benutzt werden, da die Marke ansonsten trotz einer zuvor erfolgten Eintragung wirkungslos werden kann und gegebenenfalls auch gegen den Willen des Markeninhabers wieder gelöscht werden kann. Die Anforderungen an den Nachweis einer markenmäßigen Benutzung berücksichtigen die jeweilige Marktsituation, sollen jedoch sicherstellen, dass nur Rechte für Marken durchgesetzt werden können, die auch ernsthaft als Marke zur Kennzeichnung der jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen benutzt werden.
Dies musste auch Apple erfahren, deren EU-weit registrierte Unionsmarke THINK DIFFERENT nach einem entsprechenden Antrag der Swatch AG gelöscht wurde. Der EuGH bestätigte jetzt die Entscheidung des EU-Markenamtes EUIPO, das festgestellt hatte, dass ein vergleichsweise unscheinbarer Aufdruck THINK DIFFERENT auch auf Grund der Kombination mit weiteren Markenzeichen und längeren Textpassagen auf dem Etikett einer Verpackung von den Verkehrskreisen eher als Werbeslogan und nicht als gesonderter Hinweis auf die Markeninhaberin wahrgenommen wird. Diese Wiedergabe des Markenzeichens THINK DIFFERENT wurde also nicht als markenmäßige Benutzung angesehen – und die Unionsmarke THINK DIFFERENT trotz zahlreicher in der EU in Verkehr gebrachter Verpackungen mit diesem Etikett gelöscht.
Wir beraten Sie gerne – auch im Zusammenhang mit der Eintragung einer Marke und der anschließend erforderlichen markenmäßigen Benutzung.