Alles beginnt an einem Sonntag, genauer am 1. Juli 1877. Mit Inkrafttreten des Patentgesetzes und der Gründung des Kaiserlichen Patentamts in Berlin war es zum ersten Mal möglich, einen einheitlichen Patentschutz in dem gesamten Deutschen Kaiserreich zu erhalten. Der erste Präsident der neuen Behörde war Dr. Karl Rudolf von Jacobi, ein preußischer Beamter.

Schon im Gründungsjahr wurden 3212 Patente angemeldet. Die Patentschrift Nr. 1 datiert auf den 2. Juli 1877 und beschreibt ein „Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe“, erfunden von Johann Zeltner aus Nürnberg. Es folgen weitere Meilensteine der Technikgeschichte wie das Patent Nr. 1250 für die von Karl Linde aus München erfundene „Kälteerzeugungsmaschine“, das Patent Nr. 15057 für die elektrische Straßenbahn von Werner von Siemens sowie das Patent Nr. 907948 von Karl Zuse, für seinen frei programmierbaren Computer.

Nach dem zweiten Weltkrieg nahm das Patentamt am 1. Oktober 1949 am neuen Standort in München seine Arbeit wieder auf. Das seit 1998 als „Deutsches Patent- und Markenamt“ (DPMA) bezeichnete Amt ist das größte Patentamt in Europa und eines der größten nationalen Patentämter weltweit. Allein im letzten Jahr wurden 21.113 Patente erteilt und 68.597 Marken eingetragen.

Das DPMA und seine Vorläufer bilden seit 145 Jahren das Fundament des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, es steckt also viel Wahrheit in den Worten von DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer: „Wir als Deutsches Patent- und Markenamt haben eine lange Tradition und wir prägen die Zukunft“.

Herzlichen Glückwunsch, DPMA!

Falls auch Sie mit einem gewerblichen Schutzrecht Teil der Geschichte des DPMA werden wollen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.