Der oberste Gerichtshof der USA hat kürzlich in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass sich Unternehmen nicht mehr menschliche Gene patentieren lassen dürfen. Das entschied der Oberste Gerichtshof in Washington mit einstimmiger Mehrheit seiner neun Richter. Zwar lobte der Supreme Court die Entdeckung von z. B. Genen, die mit der Entstehung oder dem Krankheitsverlauf von Krebs in Verbindung gebracht werde. Jedoch könne eine solche Entdeckung nicht als Grundlage für ein Patent angesehen werden. Hervorzuheben ist, dass das Urteil nicht für künstlich hergestelltes genetisches Material gilt (sogenannte cDNA), das weiterhin patentiert werden kann. Das Urteil kann somit als Kompromiss für die Biotechnologie-Branche angesehen werden.

Die US-Firma Myriad hatte Patente für zwei isolierte Brustkrebs-Gene erhalten, nämlich BRCA-1 und BRCA-2, die die Diagnose von genetisch bedingten Brustkrebs verbessern. Die Firma brachte entsprechende Tests auf den Markt, die Mutationen in den Genen feststellen und somit das Risiko für Brustkrebs abschätzbar machen. Der oberste Gerichtshof stellte in seinem Urteil jedoch fest: „Ein natürlich vorkommendes DNA-Segment ist ein Produkt der Natur und nicht qualifiziert für ein Patent, nur weil es isoliert werden muss“, schrieb Richter Clarence Thomas in dem einhelligen Urteil. Komplementäre oder synthetische DNA kommt in der Natur nicht vor und darf weiterhin patentiert werden. „Der Forscher schafft zweifelsfrei etwas Neues, wenn cDNA hergestellt wird“, so Richter Thomas.

Nachweisbare Genmutationen bei Brustkrebs spielen inzwischen eine große Rolle bei Diagnosen, Therapien, aber auch bei weitgreifenden persönlichen Entscheidungen. Betroffene Personen erwägen durch die Diagnose oftmals einen proaktiven Weg und sehen die Brustamputation als Alternative zur physisch und psychisch belasteten Therapie. So ging der Fall der US-Schauspielerin Angelina Jolie durch die Presse, die wegen der erblichen Vorbelastung und dem hohen persönlichen Risiko sich beide Brüste amputieren und künstlich wieder aufbauen lassen hat.

Auswirkung des Urteils auf Deutschland

In Europa und auch in Deutschland sind menschliche Gene im Moment patentierbar. Auch das Unternehmen Myriad hat in Europa Patente erfolgreich angemeldet.

Für die Entwicklung von Medikamenten spielt die ursprüngliche DNA nur eine geringe Rolle. Zwar dient sie als Vorbild, jedoch werden Genabschnitte kopiert und künstlich genetisch modifiziert. Der Europäische Gerichtshof vertritt (derzeit) die Auffassung, dass solche Veränderungen und Modifikationen einer Erfindung gleichzusetzen sind und nicht vom Patentschutz auszuschließen sind. Der Grad der Veränderung und Modifikation ist in Europa das entscheidende Kriterium für die Patentierbarkeit von genetischem Material. Entscheidend für deutsche oder europäische Unternehmen ist, dass Patente auf cDNA und auf Verfahren mithilfe dieser weiterhin in den USA möglich sind.