Mit Wirkung zum 1. April 2014 hat das Europäische Patentamt die von der Industrie lange geforderte Änderung der Regel 36 EPÜ vorgenommen, die die Fristen für die Einreichung von Teilanmeldungen zu europäischen Patentanmeldungen betrifft. Durch die vorgenommene Änderung ist es seit dem 1. April 2014 für alle anhängigen europäischen Patentanmeldungen möglich, jederzeit Teilanmeldungen einzureichen. Zuvor war dies nur innerhalb einer 24-Monatsfrist möglich.
Für Fragen zu den Änderungen zur Einreichung von Teilanmeldungen zu europäischen Patentanmeldungen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.