Mit Wirkung zum 1. April 2014 hat das Europäische Patentamt die von der Industrie lange geforderte Änderung der Regel 36 EPÜ vorgenommen, die die Fristen für die Einreichung von Teilanmeldungen zu europäischen Patentanmeldungen betrifft. Durch die vorgenommene Änderung ist es seit dem 1. April 2014 für alle anhängigen europäischen Patentanmeldungen möglich, jederzeit Teilanmeldungen einzureichen. Zuvor war dies nur innerhalb einer 24-Monatsfrist möglich.

Für Fragen zu den Änderungen zur Einreichung von Teilanmeldungen zu europäischen Patentanmeldungen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Der Begriff „Geschmacksmuster“ hat in Deutschland bei Interessenten eines gewerblichen Schutzrechtes häufig für Verwirrung gesorgt. Handelt es sich hierbei nämlich um ein gewerbliches Schutzrecht für ein Design, das neben Neuheit auch Eigenart aufweisen muss. Bei dieser Eigenart kommt es dann auf den Geschmack eines Fachkreises an, da sich nämlich das betrachtete Muster von einem anderen, bekannten Muster derart unterscheiden sollte, dass es bei dem Betrachter einen anderen Gesamteindruck hervorruft, also seinen Geschmack trifft. Weiterlesen

Der oberste Gerichtshof der USA hat kürzlich in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass sich Unternehmen nicht mehr menschliche Gene patentieren lassen dürfen. Das entschied der Oberste Gerichtshof in Washington mit einstimmiger Mehrheit seiner neun Richter. Weiterlesen