Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) bringt nicht nur technologische Fortschritte, sondern auch neue Herausforderungen im Bereich der gewerblichen Schutzrechte, insbesondere bei Patenten. Patente spielen eine entscheidende Rolle, um Innovationen in der KI zu schützen und die Investitionen in Forschung und Entwicklung zu sichern.
Ein Hauptvorteil von Patenten im KI-Bereich ist der Schutz innovativer Algorithmen und Technologien. Unternehmen, die bahnbrechende KI-Lösungen entwickeln, können ihre Erfindungen durch Patente absichern und sich so gegen Wettbewerber schützen. Dies ist besonders wichtig in einem schnell wachsenden Markt, wo die Gefahr der Nachahmung hoch ist. Patente ermöglichen es Unternehmen, Exklusivrechte an ihren Technologien zu beanspruchen und somit einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.
Herausforderung: Patentierbarkeit von KI-Erfindungen
Die Patentierbarkeit von KI-Erfindungen ist oft komplex und rechtlich umstritten. Viele Länder haben unterschiedliche Regelungen, was die Patentierbarkeit von Software und Algorithmen betrifft. In der Europäischen Union beispielsweise sind rein mathematische Methoden oder Algorithmen per se nicht patentierbar, es sei denn, sie haben einen technischen Charakter. Hier kommen die Patentanwälte von Habermann IP ins Spiel, die helfen, die Patentierbarkeit von Erfindungen zu bewerten und die Patentanmeldung entsprechend den spezifischen rechtlichen Anforderungen zu formulieren. Sie unterstützen Unternehmen dabei, die notwendigen technischen Merkmale klar herauszuarbeiten, um die Chancen auf eine erfolgreiche Patentanmeldung zu erhöhen.
Herausforderung: Schnelle Weiterentwicklung der Technologie
Ein weiteres Problem ist die schnelle Weiterentwicklung der KI-Technologie. Patente haben eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren, was in einem so dynamischen Feld wie der KI eine lange Zeit ist. Technologien können veralten, bevor das Patent überhaupt erteilt wird, was die wirtschaftliche Relevanz der Patente mindert. Die Patentanwälte von Habermann IP können hier helfen, indem sie eine strategische Planung und kontinuierliche Überwachung der Technologieentwicklung anbieten. Sie können Unternehmen beraten, welche Aspekte der Technologie patentiert werden sollten und wie man Patentfamilien aufbaut, um langfristigen Schutz zu gewährleisten.
Herausforderung: Internationale Patentanmeldungen
Zusätzlich müssen Unternehmen die Kosten und den Aufwand für internationale Patentanmeldungen berücksichtigen, da der KI-Markt global ist. Der Schutz in nur einem Land reicht oft nicht aus, um die wirtschaftlichen Interessen umfassend zu sichern. Die Patentanwälte von Habermann IP bieten hier Unterstützung, indem sie internationale Anmeldestrategien entwickeln und den gesamten Anmeldeprozess in verschiedenen Ländern koordinieren. Sie sorgen dafür, dass alle Formalitäten korrekt erledigt werden und helfen, die Kosten durch strategische Maßnahmen zu optimieren.
Insgesamt bieten Patente im Bereich der KI erhebliche Chancen, aber auch komplexe Herausforderungen. Mit der Unterstützung der erfahrenen Patentanwälte von Habermann IP können Unternehmen ihre Innovationen effektiv schützen und ihre Wettbewerbsposition stärken. Habermann IP steht Ihnen hierbei gerne zur Seite und bietet umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistungen an, um Ihre geistigen Schutzrechte zu sichern und optimal zu nutzen.
Patente und Künstliche Intelligenz: Chancen, Herausforderungen und die Rolle der Patentanwälte von Habermann IP
Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) bringt nicht nur technologische Fortschritte, sondern auch neue Herausforderungen im Bereich der gewerblichen Schutzrechte, insbesondere bei Patenten. Patente spielen eine entscheidende Rolle, um Innovationen in der KI zu schützen und die Investitionen in Forschung und Entwicklung zu sichern.
Ein Hauptvorteil von Patenten im KI-Bereich ist der Schutz innovativer Algorithmen und Technologien. Unternehmen, die bahnbrechende KI-Lösungen entwickeln, können ihre Erfindungen durch Patente absichern und sich so gegen Wettbewerber schützen. Dies ist besonders wichtig in einem schnell wachsenden Markt, wo die Gefahr der Nachahmung hoch ist. Patente ermöglichen es Unternehmen, Exklusivrechte an ihren Technologien zu beanspruchen und somit einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.
Herausforderung: Patentierbarkeit von KI-Erfindungen
Die Patentierbarkeit von KI-Erfindungen ist oft komplex und rechtlich umstritten. Viele Länder haben unterschiedliche Regelungen, was die Patentierbarkeit von Software und Algorithmen betrifft. In der Europäischen Union beispielsweise sind rein mathematische Methoden oder Algorithmen per se nicht patentierbar, es sei denn, sie haben einen technischen Charakter. Hier kommen die Patentanwälte von Habermann IP ins Spiel, die helfen, die Patentierbarkeit von Erfindungen zu bewerten und die Patentanmeldung entsprechend den spezifischen rechtlichen Anforderungen zu formulieren. Sie unterstützen Unternehmen dabei, die notwendigen technischen Merkmale klar herauszuarbeiten, um die Chancen auf eine erfolgreiche Patentanmeldung zu erhöhen.
Herausforderung: Schnelle Weiterentwicklung der Technologie
Ein weiteres Problem ist die schnelle Weiterentwicklung der KI-Technologie. Patente haben eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren, was in einem so dynamischen Feld wie der KI eine lange Zeit ist. Technologien können veralten, bevor das Patent überhaupt erteilt wird, was die wirtschaftliche Relevanz der Patente mindert. Die Patentanwälte von Habermann IP können hier helfen, indem sie eine strategische Planung und kontinuierliche Überwachung der Technologieentwicklung anbieten. Sie können Unternehmen beraten, welche Aspekte der Technologie patentiert werden sollten und wie man Patentfamilien aufbaut, um langfristigen Schutz zu gewährleisten.
Herausforderung: Internationale Patentanmeldungen
Zusätzlich müssen Unternehmen die Kosten und den Aufwand für internationale Patentanmeldungen berücksichtigen, da der KI-Markt global ist. Der Schutz in nur einem Land reicht oft nicht aus, um die wirtschaftlichen Interessen umfassend zu sichern. Die Patentanwälte von Habermann IP bieten hier Unterstützung, indem sie internationale Anmeldestrategien entwickeln und den gesamten Anmeldeprozess in verschiedenen Ländern koordinieren. Sie sorgen dafür, dass alle Formalitäten korrekt erledigt werden und helfen, die Kosten durch strategische Maßnahmen zu optimieren.
Insgesamt bieten Patente im Bereich der KI erhebliche Chancen, aber auch komplexe Herausforderungen. Mit der Unterstützung der erfahrenen Patentanwälte von Habermann IP können Unternehmen ihre Innovationen effektiv schützen und ihre Wettbewerbsposition stärken. Habermann IP steht Ihnen hierbei gerne zur Seite und bietet umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistungen an, um Ihre geistigen Schutzrechte zu sichern und optimal zu nutzen.
Finanzielle Förderungen bei dem Europäischen Patentamt
Wenn ein europäisches Patent angemeldet, geprüft und erteilt wird, müssen während des üblicherweise mehrere Jahre andauernden Verfahrens verschiedene Unterlagen eingereicht und Anträge gestellt werden. Dabei müssen häufig auch Amtsgebühren eingezahlt werden.
Alle zwei Jahre führt das Europäische Patentamt eine ab dem 1. April wirksam werdende Anpassung der Amtsgebühren durch. Auch in diesem Jahr werden viele Amtsgebühren angepasst und dabei üblicherweise angehoben.
Allerdings führt das Europäische Patentamt erstmals auch eine neue finanzielle Unterstützung ein, mit der kleine Unternehmen, einzelne Personen oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, bzw. Hochschulen und Universitäten gefördert werden sollen. Anmelder, welche in eine dieser Kategorien fallen, können während des gesamten Verfahrens für viele Amtsgebühren eine Ermäßigung in Anspruch nehmen, sofern nicht mehr als 5 europäische Patentanmeldungen in den letzten 5 Jahren eingereicht wurden. Die Ermäßigung beträgt üblicherweise 30% der anfallenden Amtsgebühren. Von der Anmeldung bis hin zur Erteilung eines europäischen Patents können damit mehrere Tausend Euro Gebühren eingespart werden.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Allerdings setzt das Europäische Patentamt voraus, dass der Anmelder nicht nur bei der Einreichung der europäischen Patentanmeldung, sondern bei jeder Gebührenermäßigung, die er in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen für die Gebührenermäßigung erfüllt. Sollte sich herausstellen, dass für eine Amtsgebühr unberechtigterweise eine Ermäßigung in Anspruch genommen wurde, führt dies regelmäßig zum vollständigen Verlust der europäischen Patentanmeldung. Wir beraten Sie gerne, ob Sie die Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung erfüllen, und unterstützen Sie während des gesamten Anmelde- und Erteilungsverfahrens.
Kontinuierliche Überwachung Ihrer geschützten Produkte
Im Vorfeld einer geplanten Anmeldung eines Patents, eines Designs oder einer Marke für eigene Produkte können gezielt Recherchen zur bereits existierenden fremden Schutzrechten durchgeführt werden, um die Erfolgsaussichten für die eigene Anmeldung und insbesondere eventuelle Kollisionen mit fremden Schutzrechten besser abschätzen zu können. Sobald eigene Schutzrechte erfolgreich registriert sind, können unerwünschte Nachahmungen der eigenen Produkte oftmals verboten werden, indem gegen eine Verletzung der eigenen Schutzrechte durch Nachahmer vorgegangen wird.
Die Überprüfung, ob eine Verletzung der eigenen Schutzrechte erfolgt, sowie die Entscheidung, ob gegen eine tatsächlich festgestellte Verletzung vorgegangen werden soll, ist regelmäßig Sache des Schutzrechtsinhabers. Es gibt jedoch Möglichkeiten, durch eine kontinuierliche Überwachung fremder Anmeldungen oder auch fremder Aktivitäten frühzeitig über eventuelle Kollisionen und eine mögliche Verletzung der eigenen Schutzrechte informiert zu werden.
Wir können beispielsweise eine für Sie geschützte Marke weltweit überwachen und Sie frühzeitig auf fremde Markenanmeldungen hinweisen, zu denen ein Kollisionsrisiko besteht. Erfahrungsgemäß ist ein frühzeitiges und rasches Vorgehen gegen fremde Markenanmeldungen erfolgreicher und kostengünstiger, auch wenn Sie Jahre später immer noch gegen kollidierende Markeneintragungen vorgehen können. Wir können auch die unbefugte Benutzung Ihrer Marke weltweit auf digitalen Verkaufsplattformen oder in Social Media überwachen und Sie so frühzeitig auf eine Verletzung Ihrer Markenrechte in diesen sehr wichtigen Bereichen mit großer Außenwirkung aufmerksam machen. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen hinsichtlich Ihrer geistigen Schutzrechte sowie bei der Überwachung einer eventuellen Verletzung Ihrer Schutzrechte.
„Ideas Powered for Business“ – Mittelstandsförderung auf europäischer Ebene
Ein großer Teil der europäischen Wirtschaftskraft gründet auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). In den letzten Jahren ist auch bei diesen das Bewusstsein dafür gewachsen, dass geistiges Eigentum schützenswert ist. Jedoch besitzen nach wie vor nur wenige KMU ein angemessenes Portfolio an eingetragenen Rechten an ihrem geistigen Eigentum.
Um hier Abhilfe zu schaffen, haben die EU-Kommission und das Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) vor einigen Jahren das Förderprogramm „Ideas Powered for Business“ ins Leben gerufen, das sich an solche Unternehmen richtet, um sie bei der Planung und dem Erwerb eines Schutzrechts-Portfolios zu unterstützen. Das Förderprogramm wird 2023 mit einem deutlich erweiterten Umfang angeboten. Ein besonderer Vorteil sind die vielfältigen Förderungsmöglichkeiten und die sehr unkomplizierte Antragsstellung.
Die Fördermöglichkeiten betreffen sowohl die Übernahme eines Anteils der Kosten einer als IP-Scan bezeichneten Erstdiagnose, mit welcher Sie Unterstützung in Bezug auf Ihre IP-Strategie oder bei der Weiterentwicklung bereits vorhandener IP-Rechte erhalten können, als auch die Übernahme eines großen Anteils der Amtsgebühren, die für die Anmeldung Ihrer Schutzrechte oder für eine amtliche Recherche hierzu anfallen. Im Unterschied zu vergangenen Jahren werden dabei nicht nur Anmeldungen von EU-Marken und EU-Designs berücksichtigt, sondern auch nationale Schutzrechtsanmeldungen sowie europäische Patentanmeldungen gefördert.
Nach der Ausweitung des Förderprogramms auf nahezu alle Schutzrechtsanmeldungen dürfte dieses KMU-Förderprogramm für viele Unternehmen auch wegen der einfachen Abwicklung attraktiv sein. Bei dem vorgestellten Förderprogramm gilt wie bei vielem: first come- first served. Warten Sie also nicht zulange. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen hinsichtlich Ihrer geistigen Schutzrechte und begleiten Sie bei der Antragsstellung.
Patentschutz in der EU – Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht
Die Idee eines europaweit gültigen Patents ist nicht neu. Seit 1973 kann bei dem Europäischen Patentamt (EPA) für derzeit 40 europäische Staaten ein europäisches Patent beantragt werden. Allerdings zerfällt der Patentschutz nach der Patenterteilung in nationale Patente der von dem Patentinhaber ausgewählten europäischen Staaten.
Am 1. Juni 2023 treten neue Vereinbarungen in Kraft, mit denen der Patentschutz EU-weit einheitlich registriert und verwaltet werden kann und auch die Durchsetzung des Patentschutzes EU-weit einheitlich erfolgen soll. Der Patentinhaber kann ausgehend von einer europäischen Patentanmeldung ab diesem Datum für 25 EU-Mitgliedsstaaten ein „Einheitspatent“ registrieren lassen – neben dem mittlerweile aus der EU ausgetretenen Großbritannien haben nur Spanien und Kroatien diese neuen Vereinbarungen abgelehnt. Für die EU-weit einheitliche Durchsetzung des von dem Europäischen Patentamt erteilten Patentschutzes wird derzeit eigens hierfür ein „Einheitliches Patentgericht“ mit verteilten lokalen Standorten eingerichtet – unter anderem mehrere Standorte in Deutschland. Obwohl bislang noch keine konkreten Erfahrungen bestehen dürften für viele Patentinhaber mit den „Einheitspatenten“ und mit der Durchsetzung des Patentschutzes bei dem „Einheitlichen Patentgericht“ nicht nur finanziell deutliche Vorteile bestehen im Vergleich zu der bisherigen nationalen Registrierung und Durchsetzung des Patentschutzes in einzelnen europäischen Staaten.
Es sind zudem verschiedene Übergangsregelungen vorgesehen, die es unter anderem auch jetzt schon ermöglichen, für europäische Patente, die von dem Europäischen Patentamt vor dem 1. Juni 2023 erteilt werden könnten, das erst danach mögliche „Einheitspatent“ zu beantragen.
Wir bei Habermann IP beraten Sie gerne in Bezug auf das kommende EU-Patent und erarbeiten mit Ihnen zusammen die beste Anmeldestrategie für das neue EU-Patent sowie auch das klassische europäische Patent. Sprechen Sie uns einfach an!
Designschutz – das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Neben der Möglichkeit Designs durch eingetragene Gemeinschaftsgeschmakcsmuster zu schützen, wurde durch die EU das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschaffen. Dieser Designschutz entsteht ohne eine Anmeldung und Eintragung, sondern indem ein Design so bekannt gemacht, ausgestellt, verwendet oder offenbart wird, dass es den relevanten Fachkreisen in der EU im normalen Geschäftsverlauf bekannt werden konnte.
Wenn ein aus mehreren Komponenten zusammengesetztes Produkt veröffentlicht wird, entsteht üblicherweise auch an den einzelnen Komponenten ein solcher Designschutz, nicht jedoch an einzelnen Merkmalen innerhalb einer Komponente. Wird beispielsweise ein neues Fahrzeug erstmals auf einer Messe veröffentlicht, so entsteht auch für einen dabei verwendeten Kotflügel oder für einen dort eingebauten Scheinwerfer ein nicht eingetragener Designschutz, ohne dass bei der Veröffentlichung explizit darauf hingewiesen werden müsste. Die Schutzdauer des nicht eingetragenen Designschutzes ist auf drei Jahre ab dem Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung begrenzt und sein Schutz kann ausschließlich gegen Nachahmungen und nicht gegen selbstständige Entwürfe eines Dritten geltend gemacht werden.
Demgegenüber kann ein vorab angemeldeter und dann eingetragener Designschutz auch ohne den Nachweis einer bewussten Nachahmung gegenüber Dritten durchgesetzt werden und bietet eine maximale Schutzdauer von 25 Jahren. Vor diesem Hintergrund kann das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster oftmals einen nicht zu vernachlässigenden Rettungsanker darstellen, der jedoch den verhältnismäßig kostengünstigen eingetragenen Designschutz nicht vollständig ersetzen kann. Der Designschutz kann ein wichtiger Baustein Ihrer Schutzrechtsstrategie sein, bei deren Erarbeitung wir Sie gerne unkompliziert unterstützen.
THINK DIFFERENT – Eine Marke sollte markenmäßig benutzt werden
Die Marke APPLE des US-Technologieunternehmens Apple Inc. zählt zu einer der bekanntesten und wertvollsten Marken der Welt. Neben bekannten Produktbezeichnungen wie IPhone oder IPad sind für Apple aber auch ganz andere Markenzeichen wie beispielsweise verschiedene Icons geschützt.
Nach der erfolgreichen Eintragung einer Marke sollte die Marke markenmäßig benutzt werden, da die Marke ansonsten trotz einer zuvor erfolgten Eintragung wirkungslos werden kann und gegebenenfalls auch gegen den Willen des Markeninhabers wieder gelöscht werden kann. Die Anforderungen an den Nachweis einer markenmäßigen Benutzung berücksichtigen die jeweilige Marktsituation, sollen jedoch sicherstellen, dass nur Rechte für Marken durchgesetzt werden können, die auch ernsthaft als Marke zur Kennzeichnung der jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen benutzt werden.
Dies musste auch Apple erfahren, deren EU-weit registrierte Unionsmarke THINK DIFFERENT nach einem entsprechenden Antrag der Swatch AG gelöscht wurde. Der EuGH bestätigte jetzt die Entscheidung des EU-Markenamtes EUIPO, das festgestellt hatte, dass ein vergleichsweise unscheinbarer Aufdruck THINK DIFFERENT auch auf Grund der Kombination mit weiteren Markenzeichen und längeren Textpassagen auf dem Etikett einer Verpackung von den Verkehrskreisen eher als Werbeslogan und nicht als gesonderter Hinweis auf die Markeninhaberin wahrgenommen wird. Diese Wiedergabe des Markenzeichens THINK DIFFERENT wurde also nicht als markenmäßige Benutzung angesehen – und die Unionsmarke THINK DIFFERENT trotz zahlreicher in der EU in Verkehr gebrachter Verpackungen mit diesem Etikett gelöscht.
Wir beraten Sie gerne – auch im Zusammenhang mit der Eintragung einer Marke und der anschließend erforderlichen markenmäßigen Benutzung.
145 Jahre deutsches Patentwesen – Das Deutsche Patent- und Markenamt feiert Geburtstag
Alles beginnt an einem Sonntag, genauer am 1. Juli 1877. Mit Inkrafttreten des Patentgesetzes und der Gründung des Kaiserlichen Patentamts in Berlin war es zum ersten Mal möglich, einen einheitlichen Patentschutz in dem gesamten Deutschen Kaiserreich zu erhalten. Der erste Präsident der neuen Behörde war Dr. Karl Rudolf von Jacobi, ein preußischer Beamter.
Schon im Gründungsjahr wurden 3212 Patente angemeldet. Die Patentschrift Nr. 1 datiert auf den 2. Juli 1877 und beschreibt ein „Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe“, erfunden von Johann Zeltner aus Nürnberg. Es folgen weitere Meilensteine der Technikgeschichte wie das Patent Nr. 1250 für die von Karl Linde aus München erfundene „Kälteerzeugungsmaschine“, das Patent Nr. 15057 für die elektrische Straßenbahn von Werner von Siemens sowie das Patent Nr. 907948 von Karl Zuse, für seinen frei programmierbaren Computer.
Nach dem zweiten Weltkrieg nahm das Patentamt am 1. Oktober 1949 am neuen Standort in München seine Arbeit wieder auf. Das seit 1998 als „Deutsches Patent- und Markenamt“ (DPMA) bezeichnete Amt ist das größte Patentamt in Europa und eines der größten nationalen Patentämter weltweit. Allein im letzten Jahr wurden 21.113 Patente erteilt und 68.597 Marken eingetragen.
Das DPMA und seine Vorläufer bilden seit 145 Jahren das Fundament des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, es steckt also viel Wahrheit in den Worten von DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer: „Wir als Deutsches Patent- und Markenamt haben eine lange Tradition und wir prägen die Zukunft“.
Herzlichen Glückwunsch, DPMA!
Falls auch Sie mit einem gewerblichen Schutzrecht Teil der Geschichte des DPMA werden wollen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Habermann IP verstärkt sein Team
Habermann IP wächst weiter: Herr Patentanwalt Peter Sartorius, ein erfahrener Experte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, hat sich unserer Sozietät angeschlossen.
Herr Sartorius ist deutscher Patentanwalt und zugleich zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt. Er unterstützt unser Team seit dem 1. Februar 2022 mit seiner langjährigen Erfahrung in allen Bereichen des gewerblichen Rechtschutzes und dabei schwerpunktmäßig in der Fachrichtung Maschinenbau.
Bei seiner umfassenden Beratung empfiehlt Herr Sartorius häufig auch die Einrichtung einer Patentüberwachung. Die Patentüberwachung kann ein wertvolles wie auch unverzichtbares Werkzeug sein, einen stets aktuellen Überblick über Patentanmeldungen und Patente der Wettbewerber zu erhalten. Zudem erhalten Sie durch die in den Schutzrechten offenbarten Informationen einen guten Überblick über aktuelle Entwicklungstätigkeiten.
Auf der Grundlage der gegebenenfalls von uns aufbereiteten Überwachungsergebnisse können Patentverletzungen vermieden werden, indem frühzeitig eine konstruktive Anpassung der eigenen Produkte vorgenommen wird, um eine drohende Patentverletzung durch eigene Produkte zu vermeiden. Es ist ebenfalls möglich, im Falle einer Erteilung eines störenden Patents für einen Wettbewerber ein kostengünstiges und risikoarmes Einspruchsverfahren vorzubereiten und einzuleiten, um den fremden Patentschutz zu beschränken oder widerrufen zu lassen.
Herr Sartorius arbeitet bereits seit einigen Jahren als selbstständiger Patentanwalt. Zuvor war er für mehrere Jahre in Industriepatentabteilungen in leitenden Funktionen tätig.
Wir sind überzeugt, dass Herr Sartorius aufgrund seiner fachlichen wie auch persönlichen Kompetenzen eine Bereicherung für unsere Sozietät ist.
Habermann IP unterstützt auch dieses Jahr wieder das Projekt Bandsupporter