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Neue Vorlesung an der TU Darmstadt: Patente – Schutz technischer Innovationen
Ab diesem Sommersemester wird Herr Dr. Clever als Lehrbeauftragter der Technischen Universität Darmstadt die Vorlesung „Patente – Schutz technischer Innovationen“ halten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Instituts für Automatisierungstechnik der TU Darmstadt.
Vortrag: Übersicht über das Patenterteilungsverfahren und die Erlangung des Patentschutzes im In- und Ausland
Am 11. Dezember 2014 wird Herr Dr. Clever einen Vortrag zum Thema „Übersicht über das Patenterteilungsverfahren und die Erlangung des Patentschutzes im In- und Ausland“ im Rahmen des Seminarprogramms der Forschungsgruppe „Optimization in Robotics and Biomechanics“ der Universität Heidelberg halten.
>> weitere Informationen auf den Internetseiten des ORB
Katscher Habermann Patentanwälte eröffnet neues Büro in Meschede
Ab Dezember 2014 ist Katscher Habermann Patentanwälte mit einem eigenen Büro in Nordrhein-Westfalen vertreten. Von Meschede aus, direkt an der Schnittstelle von Rheinland, Ruhrgebiet und Sauerland gelegen, werden zukünftig Mandanten aus dieser Region betreut. Weiterlesen
Änderung der Regel 36 EPÜ: Neue Fristen für die Einreichung von Teilanmeldungen zu europäischen Patentanmeldungen
Mit Wirkung zum 1. April 2014 hat das Europäische Patentamt die von der Industrie lange geforderte Änderung der Regel 36 EPÜ vorgenommen, die die Fristen für die Einreichung von Teilanmeldungen zu europäischen Patentanmeldungen betrifft. Durch die vorgenommene Änderung ist es seit dem 1. April 2014 für alle anhängigen europäischen Patentanmeldungen möglich, jederzeit Teilanmeldungen einzureichen. Zuvor war dies nur innerhalb einer 24-Monatsfrist möglich.
Für Fragen zu den Änderungen zur Einreichung von Teilanmeldungen zu europäischen Patentanmeldungen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das neue Design – aus einem Geschmacksmuster wird ein Design
Der Begriff „Geschmacksmuster“ hat in Deutschland bei Interessenten eines gewerblichen Schutzrechtes häufig für Verwirrung gesorgt. Handelt es sich hierbei nämlich um ein gewerbliches Schutzrecht für ein Design, das neben Neuheit auch Eigenart aufweisen muss. Bei dieser Eigenart kommt es dann auf den Geschmack eines Fachkreises an, da sich nämlich das betrachtete Muster von einem anderen, bekannten Muster derart unterscheiden sollte, dass es bei dem Betrachter einen anderen Gesamteindruck hervorruft, also seinen Geschmack trifft. Weiterlesen
Das Myriad Urteil des US-Surpreme Court und seine Folgen für die Biotechnologie-Branche
Der oberste Gerichtshof der USA hat kürzlich in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass sich Unternehmen nicht mehr menschliche Gene patentieren lassen dürfen. Das entschied der Oberste Gerichtshof in Washington mit einstimmiger Mehrheit seiner neun Richter. Weiterlesen