Ähnlich wie in das sprichwörtliche Rom, so führen auch viele Wege zu einem Patent. Am Beispiel eines sauerländer Mittelständlers wollen wir einen dieser Wege aufzeigen.
Die PETec GmbH aus Remblingshausen entwickelt und fertigt seit 2019 ergonomisch anpassbare Arbeitstische für den professionellen Einsatz. Dabei setzt PETec auf einen Systembaukasten, der auf mehrere standardisierte Grundmodelle aufbaut, die vom Kunden umfangreich individualisiert werden können. Durch die Verwendung spezieller Getriebe- und Antriebsanordnungen ist PETec in der Lage höhenverstellbare, schwenkbare, drehbare und kippbare Arbeitstische zu realisieren, die Tragfähigkeiten von über 3 Tonnen aufweisen können.
Bereits im Jahr 2018 hatte einer der Geschäftsführer von PETec, Herr Christian Plett, ein Gebrauchsmuster angemeldet, das einen höhenverstellbaren Schwerlasttisch zum Gegenstand hatte. Im Zuge der Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung des Produktportfolios von PETec stellte sich irgendwann die Frage, welche Aspekte der neu entwickelten Tische überhaupt noch unter den Schutz des ursprünglichen Gebrauchsmusters fielen.
Mit dieser Frage wendete sich PETec Ende 2020 an Habermann IP und vereinbarte einen Vor-Ort-Termin mit Herrn Dr. Clever, unserem Büroleiter in Meschede. Im Zuge der persönlichen Beratung stellte sich heraus, dass einige der neu entwickelten Arbeitstische technische Merkmale aufweisen, die von dem bestehenden Gebrauchsmuster nicht umfasst sind und die für sich genommen patentfähig sein könnten. Im Beratungsgespräch kristallisierte sich auch heraus, dass PETec seine Arbeitstische europaweit vertreibt, sodass ein auf Deutschland beschränkter Schutz mittelfristig unzureichend wäre. Um vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten eine möglichst aussagekräftige und kostengünstige Recherche zum Stand der Technik zu erhalten, hat Herr Dr. Clever vorgeschlagen, zunächst eine Patentanmeldung in Luxemburg einzureichen.
Was zunächst ungewöhnlich erscheinen mag, hat ganz handfeste praktische Vorteile. So wird die Recherche nach bekanntem Stand der Technik zur Beurteilung der Patentfähigkeit der Erfindung für das Luxemburger Patentamt vom Europäischen Patentamt (EPA) durchgeführt und zwar nach den gleichen Vorgaben und Maßstäben, wie das auch für eine europäische Patentanmeldung der Fall wäre. Weiterhin können Patentanmeldungen in Luxemburg auf Deutsch eingereicht werden, sodass keine Übersetzungskosten anfallen. Ebenfalls vorteilhaft ist, dass die Kosten für die Anmeldung in Luxemburg verhältnismäßig gering sind. Über den luxemburgischen Weg erhält man so für den Bruchteil der Kosten eine Recherche des EPA, auf deren Grundlage dann entschieden werden kann, ob innerhalb der Prioritätsfrist von 12 Monaten das Verfahren in weiteren Ländern fortgeführt werden soll.
In diesem konkreten Fall war das Rechercheergebnis so positiv, dass sich PETec dazu entschieden hat, die Priorität der luxemburgischen Patentanmeldung für eine PCT-Anmeldung in Anspruch zu nehmen. Falls Sie Beratung zu Ihrer individuellen Schutzrechtsherausforderung suchen, beraten wir Sie gerne an unseren Standorten Meschede, Darmstadt und Wiesbaden sowie bei Ihnen vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.
Dieser Beitrag wurde im Südwestfalen Manager veröffentlicht.
Ein Weg zum Patent
Ähnlich wie in das sprichwörtliche Rom, so führen auch viele Wege zu einem Patent. Am Beispiel eines sauerländer Mittelständlers wollen wir einen dieser Wege aufzeigen.
Die PETec GmbH aus Remblingshausen entwickelt und fertigt seit 2019 ergonomisch anpassbare Arbeitstische für den professionellen Einsatz. Dabei setzt PETec auf einen Systembaukasten, der auf mehrere standardisierte Grundmodelle aufbaut, die vom Kunden umfangreich individualisiert werden können. Durch die Verwendung spezieller Getriebe- und Antriebsanordnungen ist PETec in der Lage höhenverstellbare, schwenkbare, drehbare und kippbare Arbeitstische zu realisieren, die Tragfähigkeiten von über 3 Tonnen aufweisen können.
Bereits im Jahr 2018 hatte einer der Geschäftsführer von PETec, Herr Christian Plett, ein Gebrauchsmuster angemeldet, das einen höhenverstellbaren Schwerlasttisch zum Gegenstand hatte. Im Zuge der Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung des Produktportfolios von PETec stellte sich irgendwann die Frage, welche Aspekte der neu entwickelten Tische überhaupt noch unter den Schutz des ursprünglichen Gebrauchsmusters fielen.
Mit dieser Frage wendete sich PETec Ende 2020 an Habermann IP und vereinbarte einen Vor-Ort-Termin mit Herrn Dr. Clever, unserem Büroleiter in Meschede. Im Zuge der persönlichen Beratung stellte sich heraus, dass einige der neu entwickelten Arbeitstische technische Merkmale aufweisen, die von dem bestehenden Gebrauchsmuster nicht umfasst sind und die für sich genommen patentfähig sein könnten. Im Beratungsgespräch kristallisierte sich auch heraus, dass PETec seine Arbeitstische europaweit vertreibt, sodass ein auf Deutschland beschränkter Schutz mittelfristig unzureichend wäre. Um vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten eine möglichst aussagekräftige und kostengünstige Recherche zum Stand der Technik zu erhalten, hat Herr Dr. Clever vorgeschlagen, zunächst eine Patentanmeldung in Luxemburg einzureichen.
Was zunächst ungewöhnlich erscheinen mag, hat ganz handfeste praktische Vorteile. So wird die Recherche nach bekanntem Stand der Technik zur Beurteilung der Patentfähigkeit der Erfindung für das Luxemburger Patentamt vom Europäischen Patentamt (EPA) durchgeführt und zwar nach den gleichen Vorgaben und Maßstäben, wie das auch für eine europäische Patentanmeldung der Fall wäre. Weiterhin können Patentanmeldungen in Luxemburg auf Deutsch eingereicht werden, sodass keine Übersetzungskosten anfallen. Ebenfalls vorteilhaft ist, dass die Kosten für die Anmeldung in Luxemburg verhältnismäßig gering sind. Über den luxemburgischen Weg erhält man so für den Bruchteil der Kosten eine Recherche des EPA, auf deren Grundlage dann entschieden werden kann, ob innerhalb der Prioritätsfrist von 12 Monaten das Verfahren in weiteren Ländern fortgeführt werden soll.
In diesem konkreten Fall war das Rechercheergebnis so positiv, dass sich PETec dazu entschieden hat, die Priorität der luxemburgischen Patentanmeldung für eine PCT-Anmeldung in Anspruch zu nehmen. Falls Sie Beratung zu Ihrer individuellen Schutzrechtsherausforderung suchen, beraten wir Sie gerne an unseren Standorten Meschede, Darmstadt und Wiesbaden sowie bei Ihnen vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.
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Ein Zeichen von Qualität – Die Gewährleistungsmarke
Im deutschen Markenrecht galt für sehr lange Zeit die sogenannte „Herkunftsfunktion“ als wesentliche Eigenschaft der Marke. Hiernach muss die Marke zumindest geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen.
Mit den am 14. Januar 2019 in Kraft getretenen Vorschriften des Markenrechtsmodernisierungsgesetz über die Gewährleistungsmarke wurde diese auf europäischer Ebene bereits länger etablierte Markenform auch im deutschen Recht verankert. Eine Gewährleistungsmarke ist eine Marke, deren Inhaber das Material, die Art und Weise der Herstellung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung, die Qualität, Genauigkeit oder Ähnliches gewährleistet und diese so von solchen Waren oder Dienstleistungen unterscheidbar macht, für die keine derartige Gewährleistung besteht. Ein Beispiel hierfür sind Bio-Siegel, die auf Lebensmitteln angebracht werden
An Inhaber und Eintragung der Gewährleistungsmarke werden besondere Anforderungen gestellt, um sicherzustellen, dass sie ihre Garantiefunktion auch erfüllen kann. Der Inhaber der Gewährleistungsmarke muss neutral sein und darf keine Tätigkeit ausüben, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen oder der Bereitstellung von Waren steht, die mit der Gewährleistungsmarke gekennzeichnet werden sollen. Bereits bei der Anmeldung der Gewährleistungsmarke muss eine Gewährleistungsmarkensatzung eingereicht werden, in der festgelegt ist welche objektiven Eigenschaften einer Ware oder Dienstleistung maßgeblich sind und wie diese überprüft werden sollen.
Die Gewährleistungsmarke stellt damit ein Werkzeug zur Verfügung, um wirkungsvoll durchsetzbare Qualitäts- und Prüfsiegel zu etablieren. Wir beraten Sie hierzu gerne an unseren Standorten Meschede, Darmstadt und Wiesbaden sowie bei Ihnen vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.
Bevor zwei sich streiten… – Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG)
Ein Erfolgsfaktor vieler Unternehmen ist der Erfindungsreichtum ihrer Mitarbeiter. Bei Erfindungen durch Angestellte stehen sich in Deutschland das Patentgesetz, gemäß dem das „Recht auf das Patent […] der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger [hat]“ und das arbeitsrechtliche Prinzip, wonach die Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber zustehen, in Konflikt. Hier schafft das ArbEG einen Ausgleich, indem es dem Arbeitgeber das Recht an der Erfindung und dem Erfinder im Gegenzug eine angemessene Vergütung einräumt.
Der Erfinder ist verpflichtet, die Erfindung dem Arbeitgeber unverzüglich und gesondert in Textform zu melden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Erfindungsmeldung zu prüfen und zu erklären, ob er die Erfindung in Anspruch nehmen möchte, oder ob er sie dem Erfinder überlässt. Die Inanspruchnahme der Erfindung verpflichtet den Arbeitgeber unter anderem dazu, die Erfindung zum Patent anzumelden und dem Arbeitnehmer für die aus der Erfindung gezogenen Vorteile eine angemessene Vergütung zusätzlich zu dem Gehalt zu zahlen.
Diese Regelungen und Verpflichtungen aus dem ArbEG sind bis zur Meldung der Erfindung durch den Arbeitnehmer unabdingbar. Nach der Meldung der Erfindung durch den Arbeitnehmer sind jedoch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zu gemeldeten Erfindungen zulässig.
Auf Grund der Vielzahl von Verpflichtungen die sich insbesondere für den Arbeitgeber aus dem ArbEG ergeben, ist der Aufbau eines diesen Anforderungen gerecht werdenden Innovationsmanagements häufig sinnvoll. Der Umgang mit Arbeitnehmererfindungen soll hierdurch für die Beteiligten einheitlich und transparent geregelt werden, sodass Streitigkeiten vermieden werden können und Innovationen gefördert werden. Wir beraten Sie hierzu gerne an unseren Standorten Meschede, Darmstadt und Wiesbaden sowie bei Ihnen vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.
Patente als Spiegel der Innovationskraft – Der Jahresbericht des DPMA für das Jahr 2020
Wie jeden Sommer, so hat das Deutsche Patent- und Markenamt auch in diesem Jahr seinen Jahresbericht für das zurückliegende Berichtsjahr herausgegeben. In dem knapp 90-seitigen Dokument fasst das Amt die Entwicklungen im Bereich der nationalen gewerblichen Schutzrechte zusammen und geht auf die besonders relevanten Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ein.
Schwerpunkt des diesjährigen Berichts sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit des DPMA sowie auf die Aktivität der Anmelder, soweit die Anmeldezahlen hierzu Rückschlüsse erlauben. Seitens des DPMA wird davon ausgegangen, dass die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Herausforderungen einen negativen Einfluss auf den innovativen Output der Unternehmen gehabt haben.
Im Bereich der Patente wurde erstmals seit Jahren ein signifikanter Rückgang der Anmeldezahlen registriert, nämlich um 7,9% im Vergleich zum Vorjahr, auf 62 105 Patentanmeldungen. Interessant ist dabei, dass die Anmeldezahlen in den vier stärksten Technologiefeldern, Transportwesen (-16,6%), elektrische Anlagen (-2,9%), Messtechnik (-9,9%) und Maschinenelemente (-18%) zurückgegangen sind, während sie im fünftstärksten Bereich, der Computertechnik, um 17,6% gestiegen sind. Es ist durchaus möglich, dass diesen Veränderungen ein genereller Wandel in der Industriellen Landschaft zugrunde liegt, der in der Corona-Pandemie lediglich einen effektiven Katalysator gefunden hat. Besonders hervorzuheben ist in diesem Jahr erwartungsgemäß auch der Bereich Medizintechnik, der ein Plus von 10,1% bei den Anmeldezahlen verzeichnen konnte. Falls Sie das innovative Profil Ihres Unternehmens schärfen wollen und den Auf-, Aus- oder Umbau Ihres Patentportfolios planen, beraten wir Sie gerne an unseren Standorten Meschede, Darmstadt und Wiesbaden sowie bei Ihnen vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.
HIGHEST-Ringvorlesung mit Prof. Dr. Habermann am 29. Juni 2021 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Am Dienstag, 29. Juni 2021 von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr wird unser Partner und Patentanwalt Prof. Dr. Jan Habermann im Rahmen der HIGHEST Ringvorlesung „Vom Konzept bis zum eigenen Unternehmen „ einen Online-Vortrag zum Thema
„Erfindungen, Lizenzierung & Patente“
halten.
Die Vorlesung wird als Online-Veranstaltung als Zoom-Meeting stattfinden und steht den Studierenden aller Studiengänge und GasthörerInnen der TU Darmstadt offen.
Weiterführende Informationen mit der Möglichkeit zur Anmeldung zur Ringvorlesung sind auf der Internetseite des HIGHEST-Innovations- und Gründungszentrums Darmstadt zu finden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen – WIPANO
Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen – WIPANO
Nachdem das Thema unseres letzten Artikels ein europäisches Förderprogramm für nichttechnische Schutzrechte war, wollen wir Ihnen diesmal das WIPANO – Programm des Bundes vorstellen, das Unternehmen beim Erlangen von Patenten und Gebrauchsmuster unterstützt.
Die Innovationkraft Deutschlands gründet maßgeblich auf kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie Startups. Sie sind oft von Nachahmungen betroffen die häufig schon kurz nach der Einführung neuer und innovativer Produkte im Markt auftauchen. Patente und Gebrauchsmuster bieten Schutz für technische Innovation, werden jedoch zu oft als wirkungslos und zu teuer angesehen und deshalb gescheut.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt hier an und unterstützt insbesondere KMU bei der Erlangung von technischen Schutzrechten durch das WIPANO – Programm. Im Rahmen des Programms können zuwendungsfähige Ausgaben anteilig bis zu 50 % gefördert sowie qualifizierte und erfahrene Fachleute, wie beispielsweise Patentanwälte, mit dem Schutz Ihres geistigen Eigentums beauftragt werden.
Förderfähig sind Patent- sowie Gebrauchsmusteranmeldungen bis zu einem Betrag von € 16.600 über einen Zeitraum von zwei Jahren. Die förderbaren Leistungen sind in fünf aufeinander aufbauende Leistungspakete (LP) unterteilt:
LP1 – Beratung und Prüfung der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik
LP2 – Prüfung der Erfindung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit
LP3 – Beratung und Entwicklung der Schutzrechtsstrategie
LP4 – Schutzrechtsanmeldung inklusive Amtsgebühren sowie Patentanwaltsleistungen
LP5 – Aktivitäten zur Verwertung der Erfindung
Wir von Habermann IP unterstützt Sie gerne bei allen Fragen zum WIPANO-Förderprogramm und begleiten Sie bei der Antragsstellung sowie darüber hinaus bei sämtlichen Fragenstellungen zu Ihren Schutzrechten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Habermann IP unterstützt das Projekt Bandsupporter
Das Projekt Bandsupporter bietet Newcomer-Bands aus der Metropolregion Rhein-Main-Neckar eine Plattform und hilft ihnen fair und kostenfrei im Musikgeschäft Fuß zu fassen. Zudem wird ihnen die Möglichkeit gegeben mit Fans und Publikum in digitaler Form zu interagieren.
Gerne unterstützt Habermann IP dieses Projekt, um Künstlern und Bands die Möglichkeit zu geben ihre musikalischen Träume und Ziele zu erreichen!
Weitere Informationen gibt es unter www.bandsupporter.de.
„Ideas Powered for Business“ – Mittelstandsförderung auf europäischer Ebene
Ein großer Teil der europäischen Wirtschaftskraft gründet auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). In den letzten Jahren ist auch bei diesen das Bewusstsein dafür gewachsen, dass geistiges Eigentum schützenswert ist. Jedoch besitzen nach wie vor nur wenige KMU ein angemessenes Portfolio an eingetragenen Rechten an ihrem geistigen Eigentum.
Um hier Abhilfe zu schaffen, haben die EU-Kommission und das Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) das zunächst auf ein Jahr ausgelegte Programm „Ideas Powered for Business“ geschaffen, das sich an Unternehmen richtet, um sie bei der Planung und Weiterentwicklung ihrer zukünftigen Strategie in Bezug auf geistiges Eigentum bzw. ihrer vorhandenen Schutzrechts-Portfolios zu unterstützen.
Im Rahmen des Programms steht einen Fond über 20 Millionen € bereit, aus dem KMU einen Zuschuss von bis zu € 1.500 erhalten können. Das Programm ist seit Anfang des Jahres in Kraft und unterstützt Unternehmen mit zwei anteiligen Förderungen, die auch unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können:
Wenn Sie unschlüssig in Bezug auf Ihre IP-Strategie sind, oder Hilfe bei der Weiterentwicklung bereits vorhandener IP-Rechte benötigen, können Sie eine Vorabdiagnose (IP-Scan) bei Experten der zuständigen nationalen oder regionalen EU-Ämter beantragen.
Förderhöhe: bis zu 75% der Beratungskosten
Diese Förderung können Sie für die Grundgebühr der Anmeldekosten für Marken und Geschmacksmuster auf nationaler und EU-Ebene beantragen.
Förderhöhe: bis zu 50 % der Grundgebühr
Bei dem vorgestellten Förderprogramm gilt wie bei vielem: first come- first served. Warten Sie also nicht zulange. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen hinsichtlich Ihrer geistigen Schutzrechte und begleiten Sie bei der Antragsstellung.
Dieser Beitrag wurde im Südwestfalen Manager veröffentlicht.
HIGHEST-Ringvorlesung mit Dr. Jan Habermann am 17. Dezember 2020 von 16:15 Uhr bis 17:45 Uhr
Am 17. Dezember 2020 vo 16:15 Uhr bis 17:45 Uhr wird unser Partner und Patentanwalt Dr. Jan Habermann im Rahmen der HIGHEST Ringvorlesung „Digitalisierung & Startups“ einen Online-Vortrag zum Thema
„Erfindungen, Lizenzierung & Patente“
halten.
Die Vorlesung wird als Online-Veranstaltung als Zoom-Meeting stattfinden und steht den Studierenden aller Studiengänge und GasthörerInnen der TU Darmstadt offen.
Weiterführende Informationen mit der Möglichkeit zur Anmeldung zur Ringvorlesung sind auf der Internetseite des HIGHEST-Innovations- und Gründungszentrums Darmstadt zu finden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Im Portrait: Thorsten Hummel
Wir freuen uns, Ihnen unseren neuen Mitarbeiter, Herr Thorsten Hummel, vorstellen zu dürfen. Herr Hummel ist seit Anfang August 2020 bei uns tätig und absolviert seine Ausbildung zum Deutschen Patentanwalt.
Hallo, Herr Hummel. Sie haben an der Universität Tübingen am Institut für Festkörperchemie und theoretische Anorganische Chemie geforscht. Warum haben Sie sich für eine Ausbildung zum Patentanwalt entschieden?
Hr. Hummel: Bereits während meiner Zeit in der Forschung, insbesondere meiner Promotionszeit, gab es immer wiederkehrende Begegnungspunkte mit dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes. Insbesondere die Mischung aus fachlichen Fragestellungen sowie den juristischen Ansprüchen ist für mich sehr interessant.
Was gefällt Ihnen besonders an Ihrer neuen Arbeit?
Hr. Hummel: Neben den bereits angesprochenen Fragestellungen genieße ich es, dass ich während meiner Ausbildung bereits mit sämtlichen Aspekten des gewerblichen Rechtschutzes in Berührung komme. Dazu zählen sowohl technische als auch nichttechnische Schutzrechte, wie beispielsweise Patente und Marken. Insbesondere die Möglichkeit, sich mit dem neusten Stand der Technik und Innovationen auf den verschiedensten Gebieten auseinander zu setzen reizt mich jeden Tag aufs Neue.
Sie absolvieren Ihre Ausbildung in Meschede. Wie funktioniert der Austausch mit Ihren Kollegen, beispielsweise in Darmstadt?
Hr. Hummel: Die Zusammenarbeit mit den Kollegen in Darmstadt funktioniert problemlos. Zur Kommunikation können wir auf verschiedene Kommunikationssysteme wie Webkonferenzen und Videotelefonie zurückgreifen. Darüber hinaus sind unsere Akten über ein modernes Managementsystem von überall über das Internet abrufbar, was uns hilft unsere Arbeit mit den Kollegen abzustimmen.
Was gefällt Ihnen besonders am Standort Meschede?
Hr. Hummel: Dort zu leben, wo andere Urlaub machen! Ich freue mich in einer landschaftlich reizvollen Umgebung leben und arbeiten zu können. Zusammen mit meiner Frau genieße ich es nach der Arbeit entlang des Hennesees zu spazieren. Darüber hinaus ist die Verkehrsanbindung, zu einem in Richtung Kassel und zu anderem in das Ruhrgebiet optimal.