Domainschutz

Es besteht die Möglichkeit, einen Domainnamen beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke anzumelden. Die Eintragung als Marke kommt aber nur in Frage, wenn der Domainname Unterscheidungskraft besitzt. Der Name muss also dazu geeignet sein, die eigenen Produkte und Dienstleistungen von denen der Konkurrenz zu unterscheiden.

Ein Domainname kann auch ohne Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt Schutz genießen, wenn die Verkehrsgeltung des Namens nachweisbar ist. Hierfür muss die Domain den Verbrauchern im geschäftlichen Verkehr bereits als klares Unterscheidungsmerkmal zur Konkurrenz bekannt sein. Des Weiteren kann ein Schutz auch durch die „notorische Bekanntheit einer Marke“ entstehen. Sicheren Markenschutz verspricht aber nur die Eintragung der Domain beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Mit der erfolgreichen Eintragung der eigenen Domain als Marke, erhält der Inhaber die alleinigen Nutzungsrechte und kann beispielsweise gegen Nachahmer vorgehen.

Wir prüfen für Sie, ob möglicherweise ältere Markenrechte gegen die Benutzung einer eigenen Domain sprechen. Zudem empfehlen wir Ihnen einen ergänzenden Markenschutz zu der von Ihnen verwendeten Domain und führen die Markenanmeldung für Sie durch. Auch bei der rechtlichen Verteidigung Ihrer Marke gegen die Benutzung durch Dritte stehen wir Ihnen zur Seite.