Anmeldung

Um einen Schutz für eine Marke zu erlangen, soll diese bei dem Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden. Dafür wird ein Antrag gestellt und im nachfolgenden Prüfungsverfahren wird die Marke auf absolute Schutzhindernisse geprüft. Das können beispielsweise beschreibender Charakter der einzutragenden Marke oder ein Fehlen an der Unterscheidungskraft sein. Liegen keine absoluten Schutzhindernisse vor, wird die Marke eingetragen. Bei der Prüfung werden ältere mit der Marke identische oder ähnliche bereits eingetragene Marken vom Deutschen Patent- und Markenamt grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Nach der Eintragung können die Inhaber älterer Schutzrechte innerhalb von 3 Monaten einen Widerspruch gegen die Eintragung der neuen Marke erheben und deren Löschung beantragen. Ist kein Widerspruch eingelegt worden, so ist die Marke erstmals eingetragen.

Gegen die eingetragenen Marken kann auch ein Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung gestellt werden. Eingetragene Marken müssen aus diesem Grund innerhalb von 5 Jahren nach der Eintragung benutzt werden, um deren Löschung wegen Nichtbenutzung zu verhindern.

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt zehn Jahre und kann beliebig oft für weitere zehn Jahre verlängert werden. Alle eingetragenen deutschen Marken sind im Markenregister vermerkt. Sie können Ihre Marken lizensieren oder übertragen, was auf Antrag ebenfalls im Markenregister vermerkt wird.