Titelrecht

Die Titel von Druckschriften, Tonwerken, Filmen und sonstigen Werktiteln unterliegen dem Markengesetz und sind geschützt. Ein Titelschutz wird auch den Titeln der Werke zugeschrieben, die noch nicht erschienen sind, sobald diese öffentlich angekündigt wurden. So können beispielsweise Filmtitel von bereits in der Produktion befindlichen Filmen von der Nachahmung geschützt werden.

Im Gegensatz zu Markenschutz entsteht der Titelschutz durch die Inanspruchnahme des Titels, sobald der Titel von den anderen Titeln unterscheidungskräftig ist. Eine Vorverlegung dieses Schutzes noch vor Erscheinen des Titels kann durch das Schalten einer Titelschutz-Anzeige vorgenommen werden, um bereits während der Planungsphase des Werkes Rechtssicherheit in Bezug auf den Namen des Werkes zu bekommen.

Um wirksam zu sein, muss die Titelschutz-Anzeige in einem dafür üblicherweise benutzten Medium und damit in branchenüblicher Weise erfolgen. Wichtig ist, dass das Werk innerhalb angemessener Frist nach Schaltung der Titelschutz-Anzeige, in der Regel nach fünf bis sechs Monaten, auf den Markt kommt, also veröffentlicht wird. Ansonsten erlischt der Titelschutz und der Titel wird wieder frei. Der Titelschutz endet mit der Aufgabe des Gebrauchs.