Designrecht
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Designs wurden 2020 in Deutschland angemeldet.
Das sichtbare Erscheinungsbild eines zwei- oder dreidimensionalen Gegenstands, welches im Wesentlichen durch Konturen, Formen und Farben bestimmt und oftmals als das charakteristische Design bezeichnet wird, kann durch ein eingetragenes Design vor Nachahmung geschützt werden. Der Designschutz war bisher als Geschmacksmusterschutz bekannt.
Der Designschutz kann sich auf Produkte, auf sichtbare Teile von Produkten oder auf Gestaltungselemente beziehen, die bei verschiedenen Produkten verwendet werden können.
Der Schutzbereich eines eingetragenen Designs wird ganz wesentlich durch die mit den Anmeldungsunterlagen eingereichten Abbildungen vorgegeben und erstreckt sich auf identische, aber auch ähnliche Gestaltungen, die bei den angesprochenen Fachkreisen denselben Gesamteindruck erwecken.