Schutz in Deutschland
Ein Designschutz für Deutschland kann durch eine nationale, EU-weite oder eine internationale Designeintragung bewirkt werden. Seit einigen Jahren besteht parallel dazu auch in Deutschland die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Designschutzes durch EU-weit geschützte, nicht registrierte Designs.
Die Eintragung eines Designs muss beantragt werden. Nach einer Überprüfung formaler Anforderungen wird das Design eingetragen.
Stellt sich heraus, dass das eingetragene Design nicht neu oder ausreichend unterschiedlich gegenüber bereits bekannten Gestaltungen ist, so kann der Designschutz trotz Eintragung nicht geltend gemacht und die Löschung des Designs beantragt werden.
Die Schutzdauer des eingetragenen, EU-weit oder international geschützten Designs endet jeweils nach 5 Jahren und kann bis maximal 25 Jahre verlängert werden