Anmeldung

Die erfolgreiche Eintragung eines Gebrauchsmusters setzt im Gegensatz zu einem Patent keine inhaltliche Prüfung durch das Deutsche Patent- und Markenamt voraus. Nach einer erfolgreichen kurzen formalen Prüfung wird das Gebrauchsmuster innerhalb von etwa drei Monaten in den Register eingetragen und aus dem Gebrauchsmuster können Schutzrechte geltend gemacht werden.

Um jedoch gegen einen Verletzer aus dem Gebrauchsmuster vorgehen zu können, sollte das Gebrauchsmuster inhaltlich präzise formuliert werden, um einen möglichst großen Schutzumfang zu bieten und auch einer möglichen sachlichen Prüfung standzuhalten.

Wir helfen Ihnen, eine Gebrauchsmusteranmeldung mit einem möglichst umfassenden Schutzbereich auszuarbeiten und führen Sie durch das Eintragungsverfahren durch.