Recherche
Ein Gebrauchsmuster wird nach einer erfolgreichen formalen Prüfung eingetragen und es findet kein Prüfungsverfahren statt. Werden jedoch bei einer Streitigkeit die Schutzrechte aus dem Gebrauchsmuster geltend gemacht, so ist es notwendig, die Neuheit und die Erfindungshöhe der Erfindung nachzuweisen.
Eine Recherche kann hilfreich sein, um im Vorfeld einer Gebrauchsmusteranmeldung nach Stand der Technik zu suchen und die Neuheit der Erfindung sicherzustellen.
Unsere Patentanwaltskanzlei hilft Ihnen durch eine eigene oder von uns in Auftrag gegebene Recherche, die bereits bestehenden Schutzrechte zu finden sowie die Neuheit und die Erfindungshöhe Ihrer Erfindung einzuschätzen.