Schutz im Ausland
Auch in bestimmten Ländern außerhalb Deutschlands können Gebrauchsmuster angemeldet werden. Ein Anmeldeverfahren muss in diesem Fall über nationale Patentämter vorgenommen werden, so dass wir vor Ort Kollegen mit der Anmeldung beauftragen.
Gemeinsam sollten wir herausfinden, in welchen Ländern Sie Schutz mit welchem Schutzrecht erlangen können. Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten, auch im Ausland ein Gebrauchsmuster anzumelden.