Schutzstrategie
Eine optimale Schutzstrategie kann nur unter Berücksichtigung individueller Erfordernisse des Anmelders und der Art der Erfindung entwickelt werden. Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters anstelle eines Patents kann beispielsweise zweckmäßig sein, um eine bereits veröffentlichte Erfindung wirksam zu schützen. Innerhalb einer Neuheitsschonfrist von einem halben Jahr kann die Erfindung als ein Gebrauchsmuster angemeldet werden. Zudem kann es oftmals auch unter wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll sein, eine Gebrauchsmusteranmeldung einer Patentanmeldung vorzuziehen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Abzweigung eines Gebrauchsmusters aus einer Patentanmeldung. Das heißt, ein Gebrauchsmuster kann von einer Patentanmeldung abgezweigt werden und entspricht der Patentanmeldung inhaltlich völlig.
Jedoch ist das Recht aus einem Gebrauchsmuster ungeprüft und das Gebrauchsmuster wird nach einer formalen Prüfung durch das Deutsche Patent- und Markenamt eingetragen. Unmittelbar danach können aus dem Gebrauchsmuster Schutzrechte geltend gemacht werden und gegen einen Verletzer der Patentanmeldung gesetzlich vorgegangen werden, da davon auszugehen ist, dass die Patentanmeldung noch nicht zum Patent erteilt ist.
Wir helfen Ihnen bei der Wahl der Schutzstrategie und führen für Sie eine Abzweigung eines Gebrauchsmusters sowie eine Anmeldung eines Gebrauchsmusters durch.