Streitigkeiten

Das Gebrauchsmuster verleiht seinem Inhaber die gleichen Rechte wie ein Patent. Sie können also aus einem Gebrauchsmuster gerichtlich gegen potentielle Verletzer Ihres Schutzrechtes vorgehen. Der potentielle Verletzer kann jedoch die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters vor Gericht anzweifeln oder einen Antrag auf Löschung des Gebrauchsmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt stellen. Es erfolgt dann eine erste inhaltliche Prüfung des eingetragenen Gebrauchsmusters. Wird die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters nicht bestätigt, so können keine Rechte gegenüber dem potentiellen Verletzer geltend gemacht werden und der Verletzer hat ggf. einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Ihnen als Gebrauchsmusterinhaber.

Es empfiehlt sich also, das Gebrauchsmuster vorab auf Neuheit und Erfindungshöhe hin zu prüfen, um so die Erfolgschancen eines Verletzungsprozesses, beziehungsweise eines Löschungsverfahrens zu kennen. Eine Recherche nach dem für das Gebrauchsmuster relevanten Stand der Technik kann bei dem Deutschen Patent- und Markenamt beantragt werden.

Wir helfen Ihnen, die Schutzrechte aus Ihrem Gebrauchsmuster geltend zu machen und Ihr Gebrauchsmuster von den Anwendungen Dritter zu schützen.