Markenverletzung
Gegen eine Verletzung der Marke kann grundsätzlich nur dann vorgegangen werden, wenn die eingetragen Marke verwendet wird. Eine Verwendung liegt beispielsweise vor, wenn Produkte auf dem Markt mit der Marke bezeichnet werden und die Marke zur Unterscheidung dieser Waren von anderen ähnlichen Waren dient.
Grundsätzlich ist es Dritten verboten, die Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers zur Kennzeichnung eigener Waren oder Dienstleistungen zu benutzen.
Auch die Benutzung eines mit der Marke ähnlichen Kennzeichens ist ohne eine Zustimmung des Markeninhabers verboten.
Gegen einen Verletzer des Markenrechts besteht ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, sobald die Voraussetzung für das Vorgehen aus der Marke wie beispielsweise Benutzung der Marke gegeben sind.