Schutz im Ausland
Ein Markenschutz im Ausland kann dadurch erreicht werden, dass eine Markenanmeldung im Ausland national erfolgt. Es kann jedoch kostengünstiger sein, eine Unionschaftsmarke (EU-Marke) und/oder eine internationale Marke anzumelden.
Ausgehend von einer angemeldeten oder eingetragenen Basismarke in Deutschland können Sie im Rahmen einer internationalen Markenregistrierung den Markenschutz gezielt auf die von Ihnen gewünschten Staaten aus einer Liste von mehr als 70 Staaten ausdehnen.
Eine Unionsmarke bietet einen einheitlichen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die internationale Markenregistrierung kann seit Oktober 2004 mit der Unionsmarke kombiniert und die Vorteile beider Schutzrechte genutzt werden.