Patentrecht

62 105

Patente wurden 2020 in Deutschland angemeldet.

Gewerbliche Schutzrechte sind Schutztitel, die vom Staat erteilt werden. Ein Patent schützt seinen Inhaber während maximal 20 Jahren davor, dass seine Erfindung ohne seine Zustimmung wirtschaftlich genutzt, also z.B. hergestellt, verwendet, verkauft oder eingeführt wird.

Beispiel: Der Erfinder der Heftklammer kann gestützt auf sein Patent anderen verbieten, Heftklammern ohne seine Zustimmung herzustellen. Er kann aber auch die Herstellung gegen ein Entgelt gestatten und den Dritten somit eine Lizenz einräumen.

Eine Erfindung im rechtlichen Sinn ist eine neue Lösung zu einem technischen Problem. Patentiert werden können Produkte (z.B. beheizbare Skischuhe, oder auch chemische Verbindungen wie z.B. Aspirin) und Verfahren (z.B. Verfahren zur Gefriertrocknung von Kaffee). Der Patentschutz ist nur in jenen Ländern gültig, in denen ein Patent erteilt wird. Er erlischt spätestens 20 Jahre nach der Anmeldung.

Die Erfindung gehört danach zum Allgemeingut und kann von allen frei benutzt werden.

Auch im gewerblichen Rechtsschutz gilt, dass eine Schutzrechtsstrategie erstellt und verfolgt werden sollte, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden. Das betrifft sowohl den Schutz der eigenen Erfindung als auch die Berücksichtigung fremder Schutzrechte. Ohne effizientes Portfoliomanagement kann nicht sichergestellt werden, dass der erlangte Patentschutz auch den tatsächlichen Anforderungen der Unternehmsstrategie entspricht.

Wir bieten Ihnen eine fachgerechte und vor allem individuelle Beratung und würden uns freuen, wenn Sie uns die Gelegenheit geben würden, Sie von unseren Qualitäten zu überzeugen!