Anmeldung

Erfindungen können durch Einreichung und nachfolgende Erteilung des Patents vor Nachahmungen durch Wettbewerber geschützt werden. Bei Patenten darf eine Veröffentlichung der Erfindung nicht vor der Einreichung bei dem Deutschen Patent- und Markenamt stattgefunden haben, da die Veröffentlichung der Patentanmeldung gegebenenfalls neuheitsschädlich entgegensteht und eine Patenterteilung erschwert oder sogar verhindert.

Eine nachträgliche Einbringung neuer Informationen in die bereits eingereichte Patentanmeldung ist nicht möglich. Aus diesem Grund sollten bereits bei der Ausarbeitung der Patentanmeldung alle relevanten Informationen in die Patentanmeldung aufgenommen werden.

Innerhalb des ersten Jahres kann eine territoriale oder in gewissen Maße inhaltliche Ausdehnung der Patentanmeldung in Form einer europäischen, ausländischen oder internationalen Patentanmeldung erfolgen, wobei der Zeitrang der deutschen Patentanmeldung beansprucht werden kann, so dass etwaige Veröffentlichungen, die innerhalb des ersten Jahres erfolgten, unbeachtet bleiben.

Nach der Einreichung der Patentanmeldung wird ein amtliches Verfahren eingeleitet, bei dem neben formalen Erfordernissen die Schutzfähigkeit der Anmeldung geprüft wird, sofern der Anmelder innerhalb von sieben Jahren nach der Einreichung der Patentanmeldung einen Prüfungsantrag gestellt hat. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Prüfung wird das Patent erteilt.

Um gegen eine Patentverletzung bereits vor der Patenterteilung vorgehen zu können, besteht die Möglichkeit, ein Gebrauchsmuster aus der Patentanmeldung abzuzweigen, welches in der Regel innerhalb von 6 Monaten erteilt wird. Das Gebrauchsmuster vermittelt dem Inhaber im Wesentlichen die gleichen Rechte wie das Patent, wird jedoch ungeprüft und somit schneller eingetragen.

Die Schutzdauer eines Patents wird ab dem Anmeldetag berechnet und beträgt 20 Jahre. Ab dem Anmeldetag des dritten Jahres sind für die Patentanmeldung – unabhängig von dem Stand des Prüfungsverfahrens – Aufrechterhaltungsgebühren fällig, die an das Deutsche Patent- und Markenamt fristgerecht übermittelt werden müssen.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Patentanmeldungen und betreuen Sie nicht nur während der Anfangsphase, sondern begleiten Sie während dem Prüfungsverfahren und stehen Ihnen auch nach Patenterteilung beratend zur Seite. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Patentanmeldung aus, die Ihren Wünschen und den patentrechtlichen Erfordernissen entspricht und hinterlegen diese bei dem von Ihnen gewünschten Patentamt. Selbstverständlich sind unsere Patentanwälte vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Europäischen Patentamt vertretungsberechtigt. Zudem unterstützen wir Sie mithilfe eines breiten weltweiten Netzes an ausländischen Korrespondenzanwälten bei der territorialen Ausdehnung Ihres Patentes.