Verwaltung und Überwachung
Nach der Eintragung eines Schutzrechtes werden Gebühren fällig (zum Beispiel Jahresgebühren, Aufrechterhaltungsgebühren), die innerhalb verschiedener Fristen an das jeweilige Amt zu entrichten sind. Wir überwachen für Sie die Frist und erinnern Sie rechtzeitig an die Zahlung oder entrichten für Sie die fällige Gebühr.
Um eine mögliche Verletzung der Schutzrechte durch Dritte zu verhindern, kann nach der Eintragung einer Marke eine Überwachung identischer oder ähnlicher Marken bei einem Patentamt beantragt werden. Durch die Überwachung wird der Markeninhaber über angemeldete identische oder ähnliche Marken informiert, um so innerhalb der Widerspruchsfrist gegen die Marke vorgehen zu können.