Schutzrechtsbewertung
Ein Rechtsgutachten fasst die Rechtslage für einen bestimmten Sachverhalt zusammen. In einem Gutachten wird die Rechtslage unter mehreren Gesichtspunkten betrachtet, um alle Rechtsfragen sowie alle Rechtsfolgen eines bestimmten Sachverhalts zu beurteilen.
Im Gutachten können Schutzrechte Dritter sowie eigene Schutzrechte beurteilt werden, um die Entwicklung oder das Marketing eines Produktes rechtssicher zu ermöglichen. Auch vor einer Entwicklung eines Produktes kann die Rechtslage in einem Gutachten zusammengefasst werden, um mögliche Probleme mit bestehenden Schutzrechten Dritter zu umgehen.
In einem Gutachten stellen wir für Sie die Rechtslage zu eigenen Schutzrechten sowie zu den Schutzrechten Dritter in einem bestimmten Bereich zusammen. Wir beurteilen für Sie die Schutzfähigkeit sowie die Rechtsbeständigkeit Ihrer Entwicklungen und fassen für Sie die Rechtslage zusammen, um Ihnen die Entscheidungen im Bereich der Entwicklung und des Marketings Ihrer Produkte zu erleichtern.