Streitigkeiten
Die gewerblichen Schutzrechte sind als Verbietungsrechte anzusehen, mit denen einem Dritten untersagt werden kann, z. B. ein Erzeugnis herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen. Die Rechte können vor einem zuständigen Landgericht geltend gemacht werden. Die Streitigkeiten in Patentsachen werden als Klagen bezeichnet, die einen Anspruch aus einer patentierten Erfindung, einer nicht geschützten Erfindung oder Lizenzverträgen geltend machen.
Mussten Sie feststellen, dass Ihre geschützte Erfindung von einem Dritten kopiert und angeboten wird? Oder haben Sie in Erfahrung gebracht, dass ein Lieferant Bestandteile Ihrer Erfindung an einen Konkurrenten liefert? Ist das Patent verletzt, können Rechte aus dem erteilten Patent geltend gemacht werden und gegen den Verletzer gesetzlich vorgegangen werden. Der Patentinhaber hat aus seinem Patent Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung und Auskunft über die patentverletzenden Produkte.
Doch bevor gegen einen Verletzer vorgegangen werden kann, sollte durch einen Patentanwalt geprüft werden, ob eine Verletzung des erteilten Schutzbereichs zu bejahen ist. Oftmals bietet es sich auch an, mit dem potentiellen Patentverletzer in Verhandlung zu treten und ihn auf das geschützte Produkt und die mögliche Patentverletzung hinzuweisen.
Wir stehen Ihnen als erster Anlaufpunkt im Falle einer möglichen Patentverletzung zur Verfügung und arbeiten für Sie eine individuelle Strategie aus, wie eine Verletzung Ihrer Erfindung unterbunden werden kann.
Sind Sie von einem Patentinhaber auf eine von Ihnen begangene Patentverletzung aufmerksam gemacht worden? Sind Sie der Auffassung, dass Sie keine Verletzung des geschützten Gegenstandes begehen und die patentierte Erfindung auch schon vor der Anmeldung zum Patent von Ihnen und Anderen benutzt wurde? Wir prüfen für Sie die Möglichkeit einer Patentverletzung und eruieren gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, gegen das erteilte Patent vorzugehen.